Sicherungsrechte

Autor: Lissner

Absonderungsrecht aus Eigentumsvorbehalt - Übersicht

Einfacher Eigentumsvorbehalt

Verkäufer bleibt Eigentümer bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.

Verkäufer ist im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers aussonderungsberechtigt.

Bereits erhaltene Kaufpreisraten hat der Verkäufer zurückzuerstatten.

Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn dieser neben dem Kaufpreis weitere Forderungen des Verkäufers beglichen hat.

Ist der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt, hat der Verkäufer in der Insolvenz des Käufers ein Aussonderungsrecht hinsichtlich des Kaufgegenstands.

Ist der Kaufpreis bereits beglichen, besteht wegen der einbezogenen Forderungen in der Insolvenz des Käufers ein Absonderungsrecht des Verkäufers an dem Kaufgegenstand.

Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Der Vorbehaltsverkäufer wird Eigentümer desjenigen Gegenstands, den der Vorbehaltskäufer durch Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren herstellt ("Verarbeitungsklausel").

Dem Vorbehaltsverkäufer wird die Kaufpreisforderung abgetreten, die sich beim (Weiter-)Verkauf der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware oder des aus dieser Ware hergestellten Gegenstands ergibt ("Vorausabtretungsklausel").