Erteilung der Einwilligung zur Fortführung einer Firma durch den Konkursverwalter
BGH, Urteil vom 26.02.1960 - Aktenzeichen I ZR 159/58
DRsp Nr. 1996/15419
Erteilung der Einwilligung zur Fortführung einer Firma durch den Konkursverwalter
Der Konkursverwalter kann die zur Fortführung einer (Einzel-) Firma durch den Erwerb des Handelsgeschäfts des Gemeinschuldners erforderliche Einwilligung nicht rechtswirksam erteilen, da die Firma des Einzelkaufmanns gem. § 18 Abs. 1HGB notwendig den Familiennamen des Kaufmanns enthält (hier: »Heinrich V.«) und die namensrechtlichen Interessen des Geschäftsinhabers die Interessen der Konkursgläubiger überwiegen.