BGH - Urteil vom 23.05.1962
V ZR 123/60
Normen:
BGB § 185 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(112)30Nr. 12
NJW 1962, 1344

Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

BGH, Urteil vom 23.05.1962 - Aktenzeichen V ZR 123/60

DRsp Nr. 1996/15336

Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

Der nachträgliche Erwerb durch den unberechtigt Verfügenden hat zwar die Wirksamkeit der Verfügung, aber keine Rückwirkung auf den Verfügungszeitpunkt zur Folge.

Normenkette:

BGB § 185 Abs. 2 ;

Hinweise:

Ebenso etwa BGH, WM 1978, 1406, für den Fall einer Forderungsabtretung.

Fundstellen
DRsp I(112)30Nr. 12
NJW 1962, 1344