BGH - Urteil vom 25.11.1987 (IVa ZR 135/86)
Der Kläger nimmt aus abgetretenem Recht des Herrn A die Beklagte auf Zahlung von 366.276,95 DM nebst Zinsen in Anspruch. Die Beklagte behauptet, der Kläger sei entweder indischer oder pakistanischer Staatsangehöriger. [...]