OLG Hamm - 29.01.1990 (15 W 483/89)
b. »Die Beschwerde nach § 15 Abs. 1 BNotO richtet sich gegen eine Amtsverweigerung des Notars. Sie ist mithin der gegebene Rechtsbehelf, um die pflichtgemäße Vornahme von Amtshandlungen zu erzwingen. Dagegen ist sie [...]