BGH - Beschluß vom 16.05.1991 (III ZB 1/91)
1. Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadensersatz wegen Verletzung der Straßenreinigungspflicht. Das Landgericht hat die Beklagte durch Urteil vom 27. Juli 1990 verurteilt, an den Kläger 10.968, 02 DM nebst [...]