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BVerfG - Beschluß vom 14.05.1991 (1 BvR 502/91)

Verfassungsmäßigkeit der zweijährigen Anfechtungsmöglichkeit von unentgeltlichen Verfügungen des Schuldners zugunsten seines Ehegatten...

Die Revisionsentscheidung verletzt keine Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte der Beschwerdeführerin. 1. Die angewandte Norm - § 3 Abs. 1 Nr. 4 AnfG - ist verfassungsgemäß. Die Vorschrift bestimmt in zulässiger [...]
BVerfG - Beschluß vom 18.03.1991 (2 BvR 135/91)

Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Auslegung der Rechtslage nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung

1. Die von den Finanzgerichten vertretene Auslegung des § 191 Abs. 1 AO in Verbindung mit dem Anfechtungsgesetz ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Insbesondere verletzt sie den Beschwerdeführer in seinem [...]