OLG Köln - 20.05.1992 (2 W 27/92)
c. »Zwar kann - wie im vorliegenden Fall geschehen - ein besonderer Prüfungstermin (§ 142 Abs. 1 Halbsatz 2 KO) auch auf den Tag des Schlußtermins anberaumt werden (vgl. Jaeger/Weber, KO, 8. Aufl., § 162 Rdn. 9; [...]