OLG Köln - Urteil vom 27.10.1995 (19 U 140/95)
Die zulässige Berufung des Beklagten hat nur in Höhe eines Betrages von 975,-- DM Erfolg. Der Anspruch der Klägerin auf Ersatzaussonderung der 31.970,-- DM rechtfertigt sich aus § 46 KO und wird von §dem Beklagten auch [...]