OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 13.08.2001 (5 W 21/01)
I. Die Klägerin nimmt im Wechselprozess die Beklagten als Gesamtschuldner 'beide handelnd unter der Bezeichnung Bautenschutz und Gerüstbau H. M. GbR' in Anspruch, weil sie einen auf die 'Bautenschutz und Gerüstbau H. [...]