OLG München - Urteil vom 25.07.2001
7 U 3576/00
Normen:
KO § 30 Nr. 2 ;
Fundstellen:
KTS 2002, 65
ZIP 2001, 1924
Vorinstanzen:
LG München I, vom 02.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 16 HKO 5741/99

Anfechtung von Zahlungen der Muttergesellschaft; Anforderungen an den Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

OLG München, Urteil vom 25.07.2001 - Aktenzeichen 7 U 3576/00

DRsp Nr. 2004/19361

Anfechtung von Zahlungen der Muttergesellschaft; Anforderungen an den Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

1. Eine Konkursanfechtung ist auch hinsichtlich seitens der Muttergesellschaft einer GmbH geleisteter Zahlungen zulässig.2. Bringt der Gläubiger noch am Tage des Erlasses eines Vollstreckungsbescheides eine Vorpfändung aus, so kann dies ein Indiz für die Kenntnis von der wirtschaftlichen Situation der Gemeinschuldnerin sein.

Normenkette:

KO § 30 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger macht als Konkursverwalter der Firma ... GmbH -(nachfolgend als Gemeinschuldnerin bezeichnet) einen Anspruch aus einer Konkursanfechtung geltend.