BVerwG - Beschluß vom 16.10.2002 (8 B 35.02)
Die allein auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne der genannten Bestimmung. Grundsätzliche Bedeutung [...]