BGH - Beschluß vom 16.10.2003 (IX ZB 61/03)
1. Die beiden Rechtsfragen, die die Rechtsbeschwerde für grundsätzlich hält, hat der Senat bereits entschieden. a) Allein der Umstand, daß der Beschwerdeführer zum starken vorläufigen Verwalter bestimmt worden ist, [...]