BGH - Beschluß vom 17.06.2003 (IX ZR 188/01)
Die Revision wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht im Ergebnis keinen Erfolg (§ 554b ZPO a.F.). Die Anfechtungsfrist des § 10 Abs. 2 GesO ist durch das innerhalb der [...]