BGH - Beschluß vom 23.10.2003 (VII ZB 19/02)
I. Die Bauelemente C. GmbH (im folgenden: Schuldnerin) erbrachte Leistungen für eine Firma K. Wohnungsbau (später K. Bau), deren Inhaber der Beschwerdeführer ist. Die Klägerin als Insolvenzverwalterin über das Vermögen [...]