BGH - Beschluß vom 05.07.2005 (VII ZB 23/05)
I. Der Beklagte ist aus dem Kostenfestsetzungsbeschluß des Landgerichts verpflichtet, an den Kläger 1.047,64 EUR an Kosten zu erstatten. Die Beteiligte, der Rechtsschutzversicherer des Klägers, hat beantragt, ihr als [...]