LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 07.08.2006 (6 Sha 1/06)
1. Die gegen die Verfügung des Beschwerdegerichts vom 13.07.2006 eingelegte sofortige Beschwerde ist unzulässig, da gegen Verfügungen und Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts - abgesehen vom Fall der Zulassung der [...]