OLG Karlsruhe - Beschluss vom 02.02.2006
16 WF 162/05
Normen:
RVG § 11 ; BRAGO § 19 ; InsO § 179 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 231
OLGReport-Karlsruhe 2006, 843
Vorinstanzen:
AG Mannheim, vom 14.07.2005

Feststellung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Vergütungsschuldner

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.02.2006 - Aktenzeichen 16 WF 162/05

DRsp Nr. 2006/26387

Feststellung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Vergütungsschuldner

»Wird gegen den Vergütungsschuldner das Insolvenzverfahren eröffnet, steht dem Rechtsanwalt das Verfahren nach § 11 RVG mit dem Ziel der Feststellung des Vergütungsanspruchs offen. Eine Kostenfestsetzung ist unzulässig; ein gleichwohl ergangener Kostenfestsetzungsbeschluss ist aufzuheben.«

Normenkette:

RVG § 11 ; BRAGO § 19 ; InsO § 179 ;

Entscheidungsgründe:

Rechtsanwältin S. hat die Antragstellerin vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Versorgungsausgleichsverfahren vertreten. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin hat sie ihren Vergütungsanspruch von - zunächst - 502,90 EUR zur Insolvenztabelle angemeldet. Der Verwalter hat den Anspruch bestritten und sich Rechtsanwältin S. gegenüber darauf berufen, es sei nicht nachgewiesen, dass er bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sei.