AG Göttingen - Beschluss vom 17.01.2006 (71 IN 57/03)
I. Die Gläubigerin, eine Geschäftsbank, beantragt, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen, weil dieser eine betragsmäßig beschränkte Bürgschaft über DM 200.000 (EUR 102.258,38) verschwiegen hat. Mit [...]