BFH - Urteil vom 17.04.2007 (IX R 56/06)
I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb im Dezember 1998 von seinem Vater ein Grundstück gegen Übernahme von Verbindlichkeiten in Höhe von 106 200 DM; die Anschaffungsnebenkosten betrugen 955 DM. Für die [...]