KG - Beschluss vom 06.12.2007 (2 W 185/07)
1. Die sofortige Beschwerde ist nach §§ 793, 567 Abs. 1 Nr. 1, 567 Abs. 2, 569 ZPO zulässig, insbesondere statthaft und fristwahrend eingelegt; über sie hat nach § 568 Satz 1 und 2 ZPO der Einzelrichter zu entscheiden. [...]