OLG München - Urteil vom 28.12.2007
25 U 3043/07
Normen:
InsO § 95 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 2008, 276
Vorinstanzen:
LG München I, vom 28.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 15167/06

Aufrechnung einer Honorarforderung gegen einen erst nach Insolvenzeröffnung begründeten Anspruch auf Herausgabe des aus einem treuhänderisch vorgenommenen Geschäft Erlangten

OLG München, Urteil vom 28.12.2007 - Aktenzeichen 25 U 3043/07

DRsp Nr. 2008/3711

Aufrechnung einer Honorarforderung gegen einen erst nach Insolvenzeröffnung begründeten Anspruch auf Herausgabe des aus einem treuhänderisch vorgenommenen Geschäft Erlangten

»Die Aufrechnung einer Honorarforderung gegen einen erst nach Insolvenzeröffnung begründeten Anspruch auf Herausgabe des aus einem treuhänderisch vorgenommenen Geschäft Erlangten ist nach § 95 InsO jedenfalls dann nicht zulässig, wenn vom Gläubiger auf Grund des Treuhandauftrages vor Insolvenzeröffnung ein Kaufvertrag mit einem Dritten zwar geschlossen worden ist, die nach diesem Vertrag vereinbarte Bedingung (hier Genehmigung) jedoch erst nach Konkurseröffnung eingetreten ist.«

Normenkette:

InsO § 95 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin verlangt als Insolvenzverwalterin der X - AG - das Insolvenzverfahren wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 27.07.2005 (99 IN 311/04) eröffnet - vom Beklagten den Restbetrag des von ihm vereinnahmten Erlöses aus dem Verkauf der für die Gemeinschuldnerin treuhänderisch gehaltenen Aktien. Der vom Beklagten mit den Erwerbern geschlossene Kaufvertrag vom 22.07.2005 über diese Aktien stand unter der Bedingung (Nr. 10), dass der Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft den Verkauf der Aktien genehmigt. Die Genehmigung des Verwaltungsrates erfolgte im September 2005.