Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen - 2. Kammer - vom 03.06.2010 wird aufgehoben.
Dem Antragsteller wird für die beabsichtigte Klage unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. O. Prozesskostenhilfe bewilligt; von Ratenzahlung wird abgesehen.
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