OVG Bremen - Beschluss vom 06.07.2010
1 S 164/10
Normen:
ZPO §§ 114 ff.;
Vorinstanzen:
VG Bremen, vom 03.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1255/09

Beiordnung eines als Rechtsanwalt zugelassenen Insolvenzverwalters an sich selbst

OVG Bremen, Beschluss vom 06.07.2010 - Aktenzeichen 1 S 164/10

DRsp Nr. 2010/13810

Beiordnung eines als Rechtsanwalt zugelassenen Insolvenzverwalters an sich selbst

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein als Rechtsanwalt zugelassener Insolvenzverwalter sich auf der Grundlage der §§ 114 ff. ZPO selbst beigeordnet werden kann.

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen - 2. Kammer - vom 03.06.2010 wird aufgehoben.

Dem Antragsteller wird für die beabsichtigte Klage unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. O. Prozesskostenhilfe bewilligt; von Ratenzahlung wird abgesehen.

Normenkette:

ZPO §§ 114 ff.;

Gründe

I.