AG Saarlouis - Urteil vom 09.12.2010
26 C 1042/10
Normen:
UrhG § 72; UrhG § 97;
Fundstellen:
DS 2011, 127
NJW 2011, 8

Einstellen von Lichtbildern eines Sachverständigengutachtens in das Internet stellt Urheberrechtsverletzung dar; Einstellen von Lichtbildern eines Sachverständigengutachtens in das Internet als Urheberrechtsverletzung

AG Saarlouis, Urteil vom 09.12.2010 - Aktenzeichen 26 C 1042/10

DRsp Nr. 2013/9643

Einstellen von Lichtbildern eines Sachverständigengutachtens in das Internet stellt Urheberrechtsverletzung dar; Einstellen von Lichtbildern eines Sachverständigengutachtens in das Internet als Urheberrechtsverletzung

Das unberechtigte Einstellen von Lichtbildern in das Internet stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Derjenige, der die Veröffentlichung durch Dritte veranlasst, muss sie sich deren Verhalten zurechnen lassen.

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 105,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seitdem 01. März 2009 zu zahlen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

UrhG § 72; UrhG § 97;

Entscheidungsgründe

(verkürzt gem. § 495 a ZPO)

I.

Die Klage hat Erfolg.

Das erkennende Gericht ist örtlich gemäß § 32 ZPO zuständig. Denn der Kläger, dessen Urheberrecht verletzt wird, hat seinen Sitz im Zuständigkeitsbereich des erkennenden Gerichtes.