Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 105,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seitdem 01. März 2009 zu zahlen.
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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