BGH - Beschluss vom 15.12.2011 (IX ZB 139/11)
Die Kosten der Rechtsmittel werden der Schuldnerin auferlegt. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt. I. Der weitere Beteiligte zu 1, ein früherer Arbeitnehmer der Schuldnerin, beantragte [...]