BGH - Beschluss vom 06.12.2012 (IX ZB 84/12)
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Juli 2012 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Der Streitwert wird auf 17.500 € festgesetzt. I. Der [...]