BGH - Beschluss vom 18.11.2013 (IX ZB 58/13)
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 17. Juli 2013 wird auf Kosten des Schuldners als unzulässig verworfen. Die Rechtsbeschwerde ist bereits nicht statthaft. Die [...]