BGH - Beschluss vom 16.05.2013 (IX ZR 60/11)
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 8. April 2011 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Der Wert des Beschwerdeverfahrens [...]