FG Köln - Urteil vom 29.10.2013
8 K 3605/06
Normen:
ZPO § 240; InsO § 180 Abs 2; FGO § 155 Satz 1;

Verfahren bei Widerspruch des Insolvenzverwalters bei Anmeldung v. Steuerforderungen zur Insolvenztabelle

FG Köln, Urteil vom 29.10.2013 - Aktenzeichen 8 K 3605/06

DRsp Nr. 2014/16405

Verfahren bei Widerspruch des Insolvenzverwalters bei Anmeldung v. Steuerforderungen zur Insolvenztabelle

Wird in einem Passivprozess das Verfahren wegen der Insolvenz des Steuerschuldners unterbrochen, ist das Finanzamt als Beklagter befugt, das Verfahren gegenüber dem Insolvenzverwalter aufzunehmen, wenn dieser der Anmeldung von Steuerforderungen zur Insolvenztabelle widerspricht.

Normenkette:

ZPO § 240; InsO § 180 Abs 2; FGO § 155 Satz 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Rahmen der Anmeldung von Beträgen zur Insolvenztabelle über die Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuerbescheide 2000-2002.

Der Beklagte ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn D. Herr D war in den Streitjahren als Steuerberater tätig. Dabei wurde er unter anderem als Treuhänder, Finanzierungsvermittler, Generalunternehmer i.V.m. Bautätigkeiten sowie als Bürge und Makler innerhalb seiner Unternehmensgruppe (D-Gruppe) tätig.