FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 02.04.2014 (7 K 7337/12)
Die Umsatzsteuer 2012 wird abweichend von der Umsatzsteuerfestsetzung 2012 vom 11. März 2013 auf 9.363,99 EUR festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 16 % und dem Beklagten zu 84 % auferlegt. Das [...]