FG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 23.06.2014
5 V 176/13
Normen:
InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 38; AO § 163; AO § 222; AO § 227;
Fundstellen:
DStR 2015, 11
DStRE 2015, 757

Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit

FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.06.2014 - Aktenzeichen 5 V 176/13

DRsp Nr. 2014/15353

Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit

Die Einkommensteuerschuld ist auch dann in voller Höhe Masseverbindlichkeit, wenn sie auf einheitlich und gesondert festgestellten Gewinnen einer ebenfalls in Insolvenz gegangenen OHG beruht und sie nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Gesellschafters entstanden ist.

Normenkette:

InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 38; AO § 163; AO § 222; AO § 227;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob Einkünfte aus insolventen Personengesellschaften, an denen der Insolvenzschuldner beteiligt ist, zu den Masseverbindlichkeiten zu rechnen sind.

Der Antragsteller ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn A. Über das Vermögen wurde im Dezember 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet. Herr A war an den Gesellschaften X A OHG und Y A OHG beteiligt. Über das Vermögen dieser Gesellschaften wurden im Mai 2009 jeweils ebenfalls Insolvenzverfahren eröffnet.

Für das Streitjahr 2010 gab der Antragsteller keine Einkommensteuererklärung ab. Er teilte dem Antragsgegner mit, er habe den Schuldner bereits aufgefordert, sein Einkommen zu erklären. Vermutlich bestreite der Schuldner seinen Lebensunterhalt mit geringfügigen Beschäftigungen. Der Antragsteller bat, eine Schätzung vorzunehmen.