LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 14.11.2014
L 3 AL 28/12
Normen:
SGB III i.d.F.v. 12.12.2006 § 183 Abs. 1 S. 1; SGB X § 27 Abs. 1 S. 2; SGB III § 324 Abs. 3 S. 3;
Fundstellen:
ZInsO
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 20.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 28 AL 260/10

Ausschlussfrist für die Beantragung von InsolvenzgeldAnspruch auf Gewährung einer Nachfrist

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.11.2014 - Aktenzeichen L 3 AL 28/12

DRsp Nr. 2015/1689

Ausschlussfrist für die Beantragung von Insolvenzgeld Anspruch auf Gewährung einer Nachfrist

1. Insbesondere ausgeschiedene Arbeitnehmer müssen sich zügig um die Durchsetzung ihrer rückständigen Ansprüche im Insg-Zeitraum bemühen, zumal Zurückhaltung den Arbeitsplatz nicht mehr sichern kann. Nach Kündigung und Ausscheiden aus dem Betrieb gebietet es die erforderliche Sorgfalt, sich energisch um die Durchsetzung rückständiger Arbeitsentgeltansprüche zu bemühen. 2. § 324 Abs. 3 Satz 3 SGB III bezieht sich nicht nur auf Ansprüche nach dem SGB III. Vielmehr geht es in dieser Bestimmung gerade um die rückständigen arbeitsrechtlichen Ansprüche.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 20. April 2010 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB III i.d.F.v. 12.12.2006 § 183 Abs. 1 S. 1; SGB X § 27 Abs. 1 S. 2; SGB III § 324 Abs. 3 S. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Insolvenzgeld (Insg).