OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 30.07.2014 (1 O 53/14)
Über die Beschwerde war gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG i. V. m. § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG durch die Berichterstatterin zu entscheiden; ein Fall des § 66 Abs. 6 Satz 2 GKG liegt nicht vor. Die Beschwerde des Klägers gegen [...]