OLG Koblenz - Beschluss vom 20.01.2014 (12 W 640/13)
Auf die weitere Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Alzey vom 12.06.2013 dahingehend abgeändert, dass der Wert für die Berechnung der Gerichtskosten auf 1.802.321,20 € festgesetzt wird. Nach [...]