AG Göttingen - Beschluss vom 09.01.2018 (74 IN 210/17)
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners wird als unzulässig abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Der Gegenstandswert wird auf bis zu 6.500 EURO [...]