BGH - Beschluss vom 20.10.2022 (III ZA 23/21)
Die Anhörungsrüge des Beklagten wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Seine Gegenvorstellung gibt keine Veranlassung zur Änderung des Senatsbeschlusses vom 2. Juni 2022. I. Mit dem vorgenannten Beschluss hat der Senat [...]