BGH - Beschluss vom 26.09.2022 (IX ZB 27/22)
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 84. Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 27. April 2022 wird auf Kosten des Schuldners als unzulässig verworfen. Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 4 InsO, § 577 Abs. 1 [...]