§ 1 StGB
Stand: 27.03.2024
zuletzt geändert durch:
Cannabisgesetz, BGBl. I Nr. 109
Allgemeiner Teil
Erster Abschnitt Das Strafgesetz
Erster Titel Geltungsbereich

§ 1 StGB Keine Strafe ohne Gesetz

§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz

StGB ( Strafgesetzbuch )

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.