Im Beschluß vom 28.09.2000 hat das Insolvenzgericht den Antrag auf Zustimmungsersetzung abgelehnt im Hinblick auf den Widerspruch der Gläubigerin Nr. 10. Diese stimmt dem Schuldenbereinigungsplan inzwischen zwar zu, Schreiben vom 16.11.2000 (Bl. 129 d. A.).
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