AG Saarbrücken - Beschluss vom 25.02.2005
106 IN 3/05
Fundstellen:
GmbHR 2005, 1620
ZIP 2005, 2027
ZInsO 2005, 727

AG Saarbrücken - Beschluss vom 25.02.2005 (106 IN 3/05) - DRsp Nr. 2005/20762

AG Saarbrücken, Beschluss vom 25.02.2005 - Aktenzeichen 106 IN 3/05

DRsp Nr. 2005/20762

Gründe:

I.

Die Schuldnerin wurde am 5.4.2004 in England in der Rechtsform einer englischen Limited gegründet. Sie ist eingetragen im Handelsregister für England und Wales unter Unternehmen Nr. 5093960. Das genehmigte Gesellschaftskapital beträgt 10 englische Pfund. Eine Eintragung in das deutsche Handelsregister wurde nicht vorgenommen. Am 29.11.2004 hat der Geschäftsführer der Schuldnerin, ..., Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin gestellt.

Die Schuldnerin war ausschließlich auf dem deutschen Markt tätig. Dies ergibt sich u.a. aus dem vorgelegten Vermögensverzeichnis, welches ausschließlich deutsche Gläubiger ausweist. So unter anderem Sozialversicherungseinzugsstellen und das Finanzamt. Geschäftsgegenstand der Schuldnerin waren Natursteinpflasterarbeiten, Hoch- und Tiefbau, Erdarbeiten und Abbruch. Der Geschäftsführer der Schuldnerin hat unter deren Anschrift ein weiteres Bauunternehmen als Einzelfirma, sowie eine weitere Limited ... betrieben. Beide sind ebenfalls in der Insolvenz. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geschäftsführer ist am 18.2.2005 eröffnet worden.