LG Berlin, vom 25.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 88 O 67/18
Anfechtbarkeit der Ausschüttungen der Dividenden und des Übergewinns durch Vornahme dieser Zahlungen des Schuldners ohne Rechtsgrund
BGH, Urteil vom 22.07.2021 - Aktenzeichen IX ZR 81/20
DRsp Nr. 2021/13068
Anfechtbarkeit der Ausschüttungen der Dividenden und des Übergewinns durch Vornahme dieser Zahlungen des Schuldners ohne Rechtsgrund
1. Nimmt der Schuldner irrtümlich an, zu einer entgeltlichen Leistung verpflichtet zu sein, ist dessen Leistung nicht nach § 134 Abs. 1InsO anfechtbar. Entsprechendes gilt, wenn die Kondiktionssperre des § 817 Satz 2 BGB nicht eingreift.
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