OLG Hamm, vom 01.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 27 U 55/04
LG Hagen, vom 06.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 130/03
Anfechtung von mit Zustimmung des sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters geleisteten Zahlungen auf Altverbindlichkeiten
BGH, Urteil vom 15.12.2005 - Aktenzeichen IX ZR 156/04
DRsp Nr. 2006/2705
Anfechtung von mit Zustimmung des sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters geleisteten Zahlungen auf Altverbindlichkeiten
»a) Der mit Zustimmungsvorbehalt ausgestattete vorläufige Insolvenzverwalter schafft für den Gläubiger grundsätzlich einen anfechtungsfesten Vertrauenstatbestand, wenn er der Erfüllung einer Altverbindlichkeit zustimmt, die auf einer vertraglichen Vereinbarung beruht, welche den Gläubiger zugleich verpflichtet, neue Leistungen an das Schuldnerunternehmen zu erbringen.b) Hat der vorläufige Insolvenzverwalter den gegen die Zustimmung zunächst erklärten Widerstand aufgegeben, weil dies infolge der Marktmacht des Gläubigers zur Fortführung des Unternehmens erforderlich war, so ist er nach Verfahrenseröffnung nicht gehindert, die Tilgung der Altverbindlichkeiten anzufechten.c) Der Insolvenzverwalter hat die Umstände darzulegen und zu beweisen, die ihn berechtigen, trotz Zustimmung des vorläufigen Verwalters die Befriedigung einer Altforderung anzufechten, obwohl sie auf einer Vereinbarung beruht, die den Gläubiger zu neuen Leistungen an das Schuldnerunternehmen verpflichtet hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Online-Modul Insolvenzrecht" abrufen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.