LG Meiningen, vom 08.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 362/02
AG Meiningen - N 280/97 - 11.11.2002,
Anmeldung der Forderung auf Rückzahlung einer Beihilfe nach Ablauf der Anmeldefrist
BGH, Beschluß vom 15.12.2005 - Aktenzeichen IX ZB 135/03
DRsp Nr. 2006/2702
Anmeldung der Forderung auf Rückzahlung einer Beihilfe nach Ablauf der Anmeldefrist
»Die nach Ablauf der Anmeldefrist eingehende Anmeldung einer auf eine Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gestützten Forderung auf Rückzahlung einer Beihilfe ist auch dann noch anzuerkennen, wenn die Rückzahlung aus anderen Gründen schon innerhalb der Anmeldefrist hätte verlangt werden können.«
Normenkette:
GesO § 14 ;
Gründe:
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