Auf die Rechtsmittel des Schuldners werden der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 25. Juli 2019 und der Beschluss des Amtsgerichts Mainz vom 24. Juli 2018 aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Gläubiger auferlegt.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 74.194,64 € festgesetzt.
I.
Der Schuldner des Vollstreckungsverfahrens (im Folgenden: Insolvenzverwalter) ist Verwalter in dem am 1. August 2005 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der P. GmbH. Der Gläubiger des Vollstreckungsverfahrens war im vorläufigen Insolvenzverfahren Mitglied des dort gebildeten Gläubigerausschusses. Im eröffneten Insolvenzverfahren wurde er nicht mehr zum Mitglied des endgültigen Gläubigerausschusses bestellt.
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