OLG Brandenburg - Beschluss vom 02.02.2022
7 U 126/21
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2; InsO § 143 Abs. 3; InsO § 135 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 31.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 11/21

Anspruch auf Zahlung aus Insolvenzanfechtung gegen einen Gesellschafter-GeschäftsführerVoraussetzungen einer AnfechtungRechtshandlungen nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.02.2022 - Aktenzeichen 7 U 126/21

DRsp Nr. 2022/7400

Anspruch auf Zahlung aus Insolvenzanfechtung gegen einen Gesellschafter-Geschäftsführer Voraussetzungen einer Anfechtung Rechtshandlungen nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 31.05.2021, Az. 13 O 11/21, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

Normenkette:

ZPO § 522 Abs. 2; InsO § 143 Abs. 3; InsO § 135 Abs. 2;

Gründe:

I.

Die Klägerin ist Insolvenzverwalterin der ... Deutschland GmbH. Das Insolvenzverfahren wurde auf einen Eigenantrag der Schuldnerin vom 08.02.2019 am 01.05.2019 eröffnet. Sie nimmt den Beklagten, der mit 25 % Beteiligung Gesellschafter der Schuldnerin ist und deren Geschäftsführer war, auf Zahlung aus Insolvenzanfechtung in Anspruch.