Die klagende S. gewährte der P. oHG (fortan: Schuldnerin) in erheblichem Umfang Darlehensmittel. Zur Sicherung aller bestehenden und künftigen Forderungen trat die Schuldnerin ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen alle Kunden mit den Anfangsbuchstaben A bis Z an die Klägerin ab.
Am 10. Juni 2003 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Die von der Klägerin in Höhe von 1.782.738,01 EUR angemeldete Forderung wurde von dem Beklagten vollständig befriedigt. Der Beklagte zog weitere Forderungen über 370.552,83 EUR ein, die aufgrund der Globalzession an die Klägerin abgetreten waren.
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