OLG Düsseldorf - Urteil vom 09.12.2005
I-4 U 133/04
Normen:
InsO § 105 ; VVG § 39, ; ZPO § 531 ;
Fundstellen:
NZI 2006, 297
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 18.06.2004

Anwendung des § 105 InsO auf einen Versicherungsvertrag

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2005 - Aktenzeichen I-4 U 133/04

DRsp Nr. 2006/761

Anwendung des § 105 InsO auf einen Versicherungsvertrag

Auf einen Versicherungsvertrag, der von einem insolventen Unternehmen vor Insolvenz abgeschlossen wurde, ist § 105 InsO anwendbar, da versicherungsvertraglich geschuldete Leistungen teilbar sind. Allerdings sind Prämienzahlungsverpflichtungen eineseits und die Verpflichtung, Versicherungsschutz zu gewähren andererseits in vor Insolvenzeintritt und nach Insolvenzeintritt zu erbringende (Teil-)Leistungen abzuschichten und verselbständigt zu sehen.

Normenkette:

InsO § 105 ; VVG § 39, ; ZPO § 531 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung hat Erfolg.