I.
Die Parteien streiten um Schadenersatzansprüche der Klägerin wegen einer entgangenen Sozialplanforderung.
Die Klägerin war Beschäftigte der ...-GmbH, über deren Vermögen im Jahre 1991 durch Beschluss des Kreisgerichts Schwerin-Stadt (Az: 7 N 6191) das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet und der Beklagte als Verwalter bestellt wurde.
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