I.
Die Beteiligten streiten über die Vollstreckbarkeit eines von einem belgischen Gericht erlassenen Versäumnisurteils. Das von der Gläubigerin am 3. März 1999 erwirkte Versäumnisurteil der 2. Kammer des Handelsgerichts zu Brüssel vom 3. März 1999 ist der Gemeinschuldnerin am 31. März 1999 am Ort ihrer Niederlassung in Belgien per Gerichtsvollzieher zugestellt worden. Bereits mit Beschluss vom 16. März 1999 hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein - 3 IN 55/99 - über das Vermögen der Gemeinschuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt zum Insolvenzverwalter ernannt.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|