Die Nichtzulassungsbeschwerde ist zulässig (§ 544 ZPO); sie ist jedoch unbegründet, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO).
Was Inhalt eines Verwertungsvertrages zwischen einem Sequester und einem Aussonderungsberechtigten ist, lässt sich nur anhand der Umstände des Einzelfalles ermitteln und ist einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich. Dies gilt auch dann, wenn eine persönliche Haftungsübernahme des Sequesters vereinbart sein soll und der Sequester mit dem Zusatz "Sequester/Gutachter" unterzeichnet hat. Die Auslegung des Berufungsgerichts ist möglich.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|